Weiterbildungsförderung in Sachsen-Anhalt
Ziel der Förderung
Unterstützung von Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter
Fokus auf aktuelle Herausforderungen wie Digitalisierung, Fachkräftemangel und nachhaltige Veränderungen
Ziel ist die Stärkung von Flexibilität und Innovationskraft
Beitrag zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen-Anhalt
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt mit bis zu 249 Mitarbeitern
- Selbstständige und Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren möchten
- Unternehmen, die sich an sozialen, ökologischen oder nachhaltigen Zielen orientieren
- Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung
- Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden
- Unternehmen aus bestimmten ausgeschlossenen Bereichen, wie z. B. der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Was wird gefördert?
- Externe Weiterbildungen wie Seminare, Lehrgänge oder berufsbegleitende Studiengänge
- Inhouse-Schulungen durch externe Trainer oder Dozenten
- Digitale Lernformate wie E-Learning, Webinare oder Blended Learning, sofern sie strukturiert sind und ein Lernerfolg nachgewiesen wird
- Weiterbildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung und Mitarbeiterqualifizierung
- Regelmäßig vorgeschriebene Pflichtschulungen
- Maßnahmen zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung oder Gesundheitsvorsorge
- Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse oder reine Bildungsreisen
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens.
Fördersatz:
Bis zu 60 % der Kosten für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
Bis zu 50 % der Kosten für Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern
Zusätzliche Förderung möglich:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Zuschuss um bis zu 20 % erhöhen, zum Beispiel für:
Mitarbeiter über 55 Jahre
Geringqualifizierte oder Menschen mit Behinderung
Teilzeitkräfte (bis 30 Stunden pro Woche)
Alleinerziehende oder Mitarbeiter mit Migrationshintergrund
Maximale Förderung:
Pro Weiterbildungsprojekt können bis zu 100.000 € gefördert werden.
So profitieren Sie von einer attraktiven Unterstützung bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter – mit überschaubarem Eigenanteil.
FAQ Betriebliche Weiterbildung
Ob ein Führerschein gefördert wird, hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.
Führerscheine der Klasse B (PKW) sind in der Regel nicht förderfähig
Führerscheine der Klassen C und CE (LKW und LKW mit Anhänger) können hingegen gefördert werden
Für diese Qualifizierungen ist eine Förderung von bis zu 50 % der Kosten, maximal 4.500 €, möglich.
Grundsätzlich ist eine Förderung möglich.
Ja, Schulungen und Zertifizierungen im Bereich Hochvolt werden in der Regel unterstützt. Besonders für Kfz-Betriebe ist das relevant, da diese Qualifikationen notwendig sind, um Arbeiten an Elektrofahrzeugen fachgerecht durchführen zu können.
Ja, auch Schweißerzertifikate können als berufliche Weiterbildung gefördert werden, sofern sie für die Tätigkeit im Unternehmen relevant sind.
Ja, neben den eigentlichen Schulungskosten können in der Regel auch Prüfungsgebühren gefördert werden. Zusätzlich werden häufig auch weitere Kosten wie Fahrt- und Übernachtungskosten pauschal berücksichtigt.
Ja, Weiterbildungen im Bereich CNC-Steuerung und Bedienung können in der Regel gefördert werden. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 50 % der Kosten möglich, sofern ein klarer Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht.
Ja, Drohnenführerscheine können als berufliche Weiterbildung anerkannt werden.
Ja, Schulungen in den Bereichen CAD und CAM können gefördert werden, wenn sie einen direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit im Unternehmen haben.
Ja, auch Schulungen zu Themen wie digitale Marketingstrategien, SEO, Webdesign oder UX können gefördert werden, sofern sie einen konkreten Nutzen für Ihr Unternehmen haben.
Ja, auch Inhaber und Geschäftsführer können grundsätzlich gefördert werden. Voraussetzung ist, dass eine aktive Tätigkeit im Unternehmen vorliegt. Zudem sind alle Mitarbeiter förderfähig, die regulär im Unternehmen beschäftigt sind und nicht unter die geringfügige Beschäftigung fallen.
Förderung für betriebliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es attraktive Möglichkeiten, Weiterbildungen im Unternehmen finanziell zu unterstützen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe können Zuschüsse nutzen, um ihre Mitarbeiter gezielt weiterzuentwickeln und fit für zukünftige Anforderungen zu machen.
Egal ob Digitalisierung, neue Technologien oder der Ausbau von Fachwissen – Fördermittel helfen dabei, Weiterbildungskosten zu senken und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellt dafür verschiedene Programme bereit, mit denen Unternehmen in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter investieren können. Gut geschulte Mitarbeiter sorgen für effizientere Abläufe und stärken die Innovationskraft im Betrieb.
Wenn Sie Weiterbildung planen, unterstützen wir Sie dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu finden und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Auswahl bis zur Antragstellung. So können Sie sich voll auf die Entwicklung Ihres Teams konzentrieren.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
Der klare und einfache Weg zu den passenden Fördermitteln
Mit einem strukturierten Ablauf führen wir Sie Schritt für Schritt zu den richtigen Zuschüssen – verständlich, effizient und ohne unnötigen Aufwand.
Potenzialanalyse
Wir analysieren Ihr Unternehmen, um Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten klar zu erkennen und passende Förderchancen gezielt zu nutzen.
Strategiefindung
Auf Basis der Potenzialanalyse erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie, die Ihre Förderziele konkret festlegt und gezielt darauf ausgerichtet ist.
Durchführung
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen für die Antragstellung und die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Förderprojekte.
